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AGB für Kopterflüge und Aufnahmen
Für unsere Kopterflüge und Aufnahmen erkennen sie unsere folgenden AGB´s an.
§1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Aufträge und Leistungen zwischen dem Auftraggeber und Skymotion.info Knut Hopf, nachfolgend Skymotion genannt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Kunden.
Eine einmalige Abweichung von Bedingungen dieser AGB gelten nicht für zukünftige Geschäfte, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2. Zuständigkeit
Skymotion hat ihren Sitz in Hofgeismar, erreichbar unter:
Skymotion.info
Knut Hopf
Reichenberger Str.2
34369 Hofgeismar
info(at)skymotion.info
Tel/Fax: 05671-2023897
§3 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote auf elektronischen, mündlichen oder postalischen Wege sind freibleibend und stellen zunächst keinen Auftrag im Rechtssinne dar.
Mit erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftraggebers wird aus dem Angebot ein bindender Auftrag. Mit dieser Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB von Skymotion einverstanden.
§4 Preise
Sämtliche Preise sind in Euro inkl. der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer angegeben zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten von elektronischen Datenträgern.
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise für den Auftrag.
Sollten Kostenerhöhungen bis zur Erfüllung des Auftrages eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig vor Erfüllung des Auftrages bekannt gegeben.
Der Auftraggeber hat das Recht, in diesen Fall, von dem Vertrag zurück zutreten.
Bei Stornierung des Auftrags für Kopterflüge mit/ohne Aufnahmen, durch den Auftraggeber fallen folgende Stornierungsgebühren an:
§5 Zahlung und Zahlungsverzug
Mit der Lieferung des Rohmaterials oder des bearbeiteten Materials gilt der Auftrag als erfüllt.
Nach Erfüllung des Auftrages ist der volle Rechnungsbetrag nach Erhalt unserer Rechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.Auslagen, wie Reise- oder Übernachtungskosten, werden in unserer Rechnung mit angegeben und sind ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt auf das, in unserer Rechnung angegebene Konto von Skymotion.
Sollte der Auftraggeber trotz Rechnungsstellung und 2 Mahnschreiben in Zahlungsverzug geraten, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. Über den Basiszinssatz zu fordern. Des weiteren wird in diesen Falle das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzuges sofort fällig.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§6 Kopterflüge und Luftaufnahmen
Die Zulässigkeit für die Flüge und Aufnahmen mit den Kopter von Skymotion am Aufnahmeort, muss im Vorfeld abgeklärt werden und kann bei zu hohen Risiko (riskante Flüge auf zu engen Raum) verweigert werden.
Luftbilder und Luftaufnahmen werden nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.
Die Flüge und Aufnahmen mit den Kopter werden im VFR Flug durchgeführt, daher wird auf Sicht geflogen.Diese Sichtflüge werden nur unter bestimmten Wetterbedingungen durchgeführt.
Diese Wetterbedingungen sind:
Des weiteren gelten die Bedingungen, das kein Flug über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stattfindet, soweit diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben.
§7 Haftung
Skymotion haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Skymotion – außer im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, insofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinal pflichten) verletzt wurden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zum dreifachen Betrag der uns aus dem jeweiligen Vertrag zustehenden Vergütung.
Die eingesetzten Multicopter von Skymotion sind jeweils mit einer Versicherungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro abgesichert. Schäden an den Multikoptern, die durch den Auftraggeber und damit verbundenen Personen, Tieren, Maschinen oder Störanlagen herbeigeführt wurden, sind im vollen Umfang zu ersetzen.
§8 Abtretung
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Auftraggebers gegen uns aus der Geschäftsbeziehung bedarf deren Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, die wir bei berechtigten Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern werden.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Ist der Vertragspartner Unternehmer so wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hofgeismar vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen, in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Hofgeismar Stand April 2017